Bindungs(t)räume ist gemeinnützig
Endlich ist es soweit! Unser Verein wurde vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt!
„Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Volksbildung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO).
Förderung des Schutzes v. Ehe und Familie (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 19 AO).“